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WEG-Verwaltung 

Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) fallen nicht nur bei größeren Gebäudekomplexen, sondern auch bei kleineren Wohneinheiten eine Vielzahl verschiedenster Aufgaben an – von der Pflege der Immobile über die finanzielle Abwicklung bis hin zum Schriftverkehr. Gerne übernehmen wir für Sie die WEG-Verwaltung und betreuen Ihr Objekt technisch und kaufmännisch. Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit der WEG-Verwaltung  verschiedenster Größenordnungen.

Folgende Leistungen können Sie unter anderem im Rahmen der WEG-Verwaltung erwarten: 

Kaufmännische Verwaltungsleistungen

  • Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
  • Abrechnungen, Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Ausgänge
  • Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
  • Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
  • Hausgeldabrechung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen

Organisatorische Verwaltungsleistungen

  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
  • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften, inkl. Versand an Eigentümer
  • Führung von Beschlusssammlungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen

Technische Verwaltungsleistungen

  • Überwachung von Objekten durch regelmäßige Begehungen 
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom) 
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen,
  • Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche 
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker 
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher 
  • Schlüsselbestellung 

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